Impfschaden und Begriffschaos

Weil die Begriffe, Impfschaden, Arzneimittelnebenwirkung, Impfreaktion, Impfkrankheit etc. sehr häufig vermischt werden, folgt hier eine kurze Klärung der Begriffe.

Was ist ein Impfschaden?

Impfschaden ist keine Diagnose, keine Krankheit, sondern ein behördlicher Begriff.

Oft werden geistige Behinderungen, Verhaltensstörungen oder Störungen der Entwicklung fälschlicherweise als Impfschaden bezeichnet.
Als Impfschaden gilt eine Erkrankung oder ein Schaden an der Gesundheit erst dann, wenn nach einem behördlichen Verfahren die Impfung als Ursache anerkannt worden ist. Nach dem Impfschadengesetz steht dem Opfer eine Entschädigung zu.
Ein Impfschaden wird nicht automatisch gemeldet. Betroffene Menschen müssen von sich aus ein Ansuchen an das Bundessozialamt richten. In jeder Bundeshauptstadt gibt es ein Bundessoziamt. Dieses Ansuchen kann auf die Bitte von Patienten auch ein Arzt einreichen.
Für die Impfschäden ist das Sozialministerium zuständig, nicht das Gesundheitsministerium.
In den meisten Fällen wird der Antrag auf Ankerkennung abgewiesen. Die Impfbetreiber berufen sich immer wieder auf die geringe Anzahl der Impfschäden. Tatsächlich werden nur sehr wenige Falle anerkannt. Dadurch können sie die wahre Zahl der Impfkrankheiten auf ein Minimum herunterspielen.

Was ist eine Impfkrankheit?

Eine Impfkrankheit ist jede gesundheitliche Störung, die infolge einer Impfung auftritt. Diese kann harmlos, leicht oder schwer verlaufen, dauernde Folgen hinterlassen und auch zum Tod führen. Diese Krankheit kann verschiedene Regionen des Körpers, z.B. Gehirn, Rückenmark, Haut, Knochenmark, Darm, Immunsystem etc. betreffen.
Der geläufige Satz: “Meine Tochter hat einen Impfschaden“ müsste daher lauten: „Meine Tochter ist durch eine Impfung schwer behindert“

Was ist eine Impfreaktion?

Genau genommen ist jede Impfreaktion eine Impfkrankheit. Mit dem Begriff Impfreaktion können Impfbefürworter die Symptome der Krankheit infolge der Impfung verharmlosen. Je nach subjektiver Einschätzung sind dann Fieber, Kopfschmerzen, Hautauschläge, vorübergehende Symptome an Gehirn oder Rückenmark wie Lähmungen, Zuckungen, Krämpfe, Bewusstlosigkeit stc. sogar lobenswerte Immunreaktionen. Auf jeden Fall wird mit diesem positiv klingendem Begriff vom Ernst der Erkrankung abgelenkt.

Was ist eine Arzneimittelnebenwirkung

Wird ein Medikament verabreicht und es kommt zu unerwünschten Symptomen, wird das als Nebenwirkung bezeichnet. Ärzte sind verpflichtet, Nebenwirkungen zu melden. Aber seit kurzer Zeit können auch Nichtärzte diese Nebenwirkungen melden. Die Meldungen sind aber zum Unterschied von Ansuchen um Anerkennung von Impfschäden an das Gesundheitsministerium zu richten. Nun sind auch Impfstoffe Medikamente. Dieses Faktum ist Ärzten und Laien sehr häufig nicht bewusst. Das Gesundheitsministerium leitet diese Meldungen nur an die Impfstoffhersteller weiter.  Es ergeht nicht automatisch ein Ansuchen um Anerkennung an das Bundessozialamt. Wie rasch oder wie empfindlich die Behörden auf gemeldete Nebenwirkungen reagieren ist eine Frage der Einschätzung und der Wachsamkeit der Behörden.

Zusammenfassung

Arzneimittelnebenwirkungen können auch Nichtärzte beim Gesundheitsministerium zur Anzeige bringen. Dies gilt nun auch für Impfstoffe.
Impfschaden ist ein behördlicher Begriff, ist keine medizinische Diagnose und kein Krankheitsname. Das Ansuchen um die Anerkennung ergeht an das Sozialministerium, Abteilung Bundessozialamt.
Impfkrankheit ist jede gesundheitliche Störung infolge einer Impfung. Das Bewusstsein für Erkrankungen infolge von Impfungen wird durch die permanente Androhung von schweren Krankheiten und das Versprechen, diese mit Impfungen verhindern zu können, verdunkelt.

Dr. Johann Loibner
Arzt für Allgemeinmedizin i.R.
Sachverständiger für Impfschäden