Es ist an der Zeit!
Aegis Österreich und Daniel Stoica werden eine Studie machen lassen, die 5 Jahre lang laufen soll! Alle Menschen, die sich mit Namen, Adresse und Geburtsdatum bereit erklären, mitzumachen, bitte an info@aegis.at oder an <info@5bn.at> schreiben! Es ist vorgesehen, dass 1 x jährlich eine medizinische Untersuchung des Probanden stattfindet! Die Zahlen werden dann mit den offiziellen Zahlen verglichen!
Wer sich in der Studie befindet, darf also nicht geimpft werden!
Aber wir bitten all jene, die sich mit Studien auskennen, sich bei uns zu melden! Auch die Hilfe von Rechtsanwälten und Ärzten brauchen wir dringend!
Packen wir es gemeinsam an! Wir dürfen uns nicht länger in die Sackgasse der Abhängigkeit treiben lassen!
Es grüßt Sie herzlich
Franziska Loibner (Obfrau Aegis Österreich)
info@aegis.at
www.aegis.at
Was wir Ihnen bieten
Links zu Anwälten und Musterbriefen sowie fortführende Inforamtionen:
https://www.acu-austria.at/quellen/
https://www.afa-zone.at/kostenlose-info-downloads/
https://respekt.plus
Initiative
KENT-DEPESCHE
https://wirzeigenunsergesicht.org/
https://www.acu-austria.at/wir-zeigen-unser-gesicht/
Kinder und Jugendliche nicht impfen!
Ohne PCR-Tests wäre Pandemie niemandem aufgefallen
Neuigkeiten
Unsere Welt befindet sich in einem riesigen Umbruch
Liebe Leute! Unsere Welt befindet sich in einem riesigen Umbruch. Alle Bereiche der Gesellschaft sind davon betroffen. Bewährtes und V
Bundesländer Tournee Corona
Wie vorhin angekündigt der Einsatzplan für die Bundesländer-"Tournee" mit Info-Stand-Kundgebungen zur "Corona"- und Impf-Aufklärung, j
Antwort zu angedrohter Zwangstestung durch eine Behörde
Für eine Zwangstestung besteht keine gesetzliche Grundlage.
Für eine ärztliche Heilbehandlung, darunter zählt auch die Diagnoseerstellung, bedarf es der Einwilligung der betroffenen Person. Sollte es an der Einwilligung fehlen, auch wenn die Behandlung nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt, stellt eine solche eigenmächtige Heilbehandlung ein gerichtlich strafbares Delikt dar (§ 110 StGB).
Sollte jemand durch Gewalt oder gefährliche Drohung zu einer Testung genötigt werden, wird dadurch der Straftatbestand des § 105 StGB verwirklicht.
Sollte die Behörde der Ansicht sein, dass eine Person getestet werden muss, so soll die betroffene Person die Erlassung eines bekämpfbaren Bescheides durch die Behörde beantragen. Sollte die Behörde die Ansicht vertreten, dass kein Bescheid zu erlassen wäre, so hat sie einen Zurückweisungsbescheid zu erlassen, der ebenso bekämpfbar ist.
Die Behörde wird allenfalls einen Absonderungsbescheid (Quarantäne) erlassen, der von der betroffenen Person wiederum bekämpft werden kann.
Dieser Beitrag kann auch jeder Behörde vorgelegt werden.
RA Dr. Michael Brunner