Eine von einem sehr großen Impfstoffhersteller vorgeschobene Selbsthilfegruppe beklagte sich bei der Österreichischen Ärztekammer, dass der weststeirische Arzt Dr. Johann Loibner öffentlich von Impfungen abrät. Die Ärztekammer leitete gegen ihn ein Disziplinarverfahren ein. Am 29.11.05 wurde er von der Disziplinarkommission der Ärztekammer Steiermark zu einem auf  drei Jahre bedingten Berufsverbot verurteilt.

Rückblickend stellt sich heraus, dass dieser Disziplinarprozess rechtswidrig war. Der Disziplinaranwalt vertrat die Meinung, dass sein Recht auf Meinungsfreiheit nicht gelte, wenn er damit die Gesundheit von Menschen gefährde. Dass bisher auch nur ein einziger Mensch durch seine Aufklärungsarbeit einen gesundheitlichen. Schaden erlitten hat, ist nicht bewiesen worden. Dieses Urteil wurde vom Berufungssenat der Österreichischen Ärztekammer wegen formaler Mängel aufgehoben. Danach hatte die Disziplinarkommission die Angelegenheit nicht weiter betrieben.

Die Betreiber des Berufsverbotes überlegten eine neue Strategie.
Sie  waren über den zögernden Verlauf höchst unbefriedigt und über die vorgeschobene Selbsthilfegruppe bedrängten sie die Frau Bundesministerin Kdolsky als höchste Instanz, aktiv zu werden. Deswegen musste der Arzt vor dem Ehrenrat der  Ärztekammer erscheinen. Diese Einrichtung dient zur Feststellung der Vertrauenswürdigkeit  von Ärzten, denen sehr schwere Verfehlungen bei Ihrer Berufsausübung vorzuwerfen sind. Der Ehrenrat kam zum Schluss, dass er wegen seiner Aufklärungsarbeit über Impfungen nicht mehr vertrauenswürdig ist. Die Ärztekammer hat am 22. 6. 2009 den Bescheid erlassen, dass er von der Ärzteliste gestrichen ist und seinen Ärzteausweis abzuliefern habe. Gegen diesen Bescheid hat er beim Landeshauptmann der Steiermark berufen, der das Berufsverbot unterzeichnen muss. Am 5.11.2009 wurde das Berufsverbot bestätigt.

Erst der VwGH hat dieses Berufsverbot am 24. 7.13 aufgehoben.
Die Höchstrichter wiesen darauf hin, dass ihm keinerlei Verfehlungen gegenüber seinen Patienten vorzuwerfen sind. Der Bescheid des Berufsverbotes war rechtswidrig. Die Frage der freien Wissenschaft, der Publikationsfreiheit und der freien Meinung war außer Zweifel. Das bedingte Berufsverbot und der Bescheid des Ehrenrates waren möglicherweise Versuche der Einschüchterung.

Mit dem Urteil der Höchstrichter ist die Freiheit der Meinung und Wissenschaft wieder einmal gesichert. Nach knapp 10 Jahren rechtswidriger Verfahren und dem schließlich glücklichen Ausgang sind viele Ärzte sehr erleichtert und viele Menschen freuen sich darüber, dass die Gerechtigkeit gesiegt hat.

Kommende Veranstaltungen

[add_eventon cal_id=”1″ show_upcoming=”1″ number_of_months=”1″] Weitere Veranstaltungen hier