Nachweis-Impfung-Titer-Gesundheitsberufe

In jüngster Zeit werden für Personen im medizinischen Fachbereich Nachweise von Impfungen und/oder Antikörpertiter verlangt. Es wird argumentiert, dass Angehörige des Gesundheitspersonals Patienten mit Krankheiten anstecken könnten, wenn sie nicht gegen „impfbare“ Krankheiten geimpft sind oder entsprechende Antikörperspiegel hätten.

Diese Anforderungen sind aus mehreren Gründen schwer nachvollziehbar.

  • Ein gesunder Mensch kann keine Krankheiten übertragen.
    Sollte jemand an übertragbaren Leiden erkranken, begibt er sich in Behandlung und bleibt bis zu seiner Genesung der Arbeit fern.
  • Es wird behauptet, dass auch gesunde Personen, Krankheitserreger verbreiten können. Demnach können ebenso geimpfte Personen Erreger verbreiten.
  • Wenn jemand HIV positiv, – also erhöhter Antikörpertiter gegen HI-Viren -, getestet wird, gilt dieser Mensch als ansteckend.
    Warum soll dann jemand, bei dem z.B. gegen Hepatitis B ein erhöhter Antiköpertiter vorliegt, nicht ansteckend sein?
  • Bestimmte Menschen reagieren selbst nach mehreren Impfungen nicht mit erhöhtem Antikörpertiter.
  • Ebenso erkranken bestimmte Menschen an Krankheiten, gegen die sie vorschriftsmäßig geimpft sind.

Allein aus diesen Gründen zeigt sich, dass die Anforderung, Nachweise von Impfungen und Antikörpertitern zu erbringen, auf unerwiesenen Meinungen und widersprüchlichen Vorstellungen beruhen.

Es gibt in Österreich keine gesetzliche Impfpflicht.

Warum aber diese Nachweise nicht zu erbringen sind, beruht auf dem Arbeitnehmerschutzgesetz. Der Arbeitgeber hat nicht das Recht, meine Gesundheitsdaten zu verlangen.

Darüber hinaus ist eine sehr wichtige Frage offen: Übernimmt die Anstalt, welche diese Anforderung stellt, die Haftung für Krankheit und deren Folgen, die als Nebenwirkung der Impfung entsteht?

Sollte vom Dienstgeber angedroht werden, die Dienststelle nicht zu bekommen, empfiehlt Aegis Österreich, diese Angelegenheit beim Arbeitsgericht anzuzeigen.